Ferienwohnung Nr.58 Ladina

Schweiz » Mittelbünden » Lenzerheide
4 Personen
3 Zimmer
1 Schlafzimmer
2 Bäder
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Kostenübersicht

Objekteigenschaften

  • Babybett
  • Geschirrspüler
  • Balkon/Terrasse
  • Nichtraucher
  • TV
  • WiFi

    Objektbeschreibung

    Innenbereich

    Haus/Residenz

    68 m2. Weitere Angaben des Anbieters: BESTZEIT FERIENWOHNUNG Rustikale, gepflegte 3.5 - Zimmerwohnung in Mitten der Lenzerheide. Die heimelige Ferienwohnung hat zwei Schlafzimmer, aufgeteilt in ein Doppelzimmer und ein Zweibettzimmer Die gut eingerichtete Küche ist mit einer Wand zum Wohn/Essbereich abgetrennt, ebenso verfügt die Wohnung über ein Badezimmer und ein separates WC. Haus Ladina/ Hochparterre – rechts / Lift / Wlan ja / 1 Zimmer mit Doppelbett / 1 Zimmer zwei Einzelbetten / 1 Badezimmer mit WC und Badewanne / 1 Separates WC Alle Seestrassenwohnungen Hausnummer 4-6 liegen mitten im Zentrum von Lenzerheide und verfügen über einen Südbalkon, ebenso sind sie direkt an der Skipiste/Langlaufloipe und in unmittelbarer Nähe zum Gratissportbus und verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten. Eine gute Ausgangslage für alle Winter/Sommer-Aktivitäten für die ganze Familie. (Im gleichen Haus Ladina befinden sich die Ferienwohnungen Nr.62, Nr.68 und Nr.78) - die Verrechnung der Kurtaxe ist separat und erfolgt vor Ort direkt beim Vermieter (Personen ab 16 Jahren CHF 4.50 pro Nacht / < 16 Jahren Taxen befreit) - Bettwäschenverrechnung inkludiert Handtücher & Küchenwäsche - Kinderbett und Hochstuhl können bei uns im Büro gegen Depot bezogen werden - zur Wohnung gehört ein Tiefgaragenplatz    Buchungen bis 60 Tage vor Anreise sind kostenfrei stornierbar. Bei jeglichen Stornierungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 einbehalten. Erfolgt eine Annullierung weniger als 60 Tage vor Anreise, hat der Mieter das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Der Ersatzmieter tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Massgebend für die Berechtigung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.

    Lage